COC

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COC-Papier (engl. Certificate of Conformity), zu Deutsch: eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung.


Das COC beschreibt innerhalb der Europäischen Union (EU) die Übereinstimmung der Typengenehmigung des Fahrzeugs mit den EU Normen. Es wird in der Sprache des Landes ausgestellt, für welches das Fahrzeug ursprünglich vorgesehen war. Innerhalb der EU dürfen nur Fahrzeuge mit einer gültigen COC in Verkehr gebracht oder zugelassen werden.

In der Praxis erleichtert das COC die Zulassung eines Fahrzeugs aus dem EU Ausland wesentlich. Man sollte daher beim Erwerb des Fahrzeugs darauf achten, dass das COC und alle anderen notwendigen Dokumente zum Zulasssen des Fahrzeugs vorhanden sind. Unter Umständen verlangen Zoll oder Zulassungsstelle in Deutschland eine beglaubigte Übersetzung des COC.

Auch als Neuwagenkäufer eines Fahrzeugs für den Heimatmarkt sollte man darauf achten, dass man das COC mit dem neuen Fahrzeug ausgehändigt bekommt, da in vielen Fällen das Fahrzeug später exportiert wird und der zukünftige Käufer das COC dann für die Zulassung braucht.

Das COC muss nicht ständig im Fahrzeug mitgeführt werden. Es ist eine Urkunde, die vergleichbar zur Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) sorgsam aufgehoben werden sollte.

Ein fehlendes COC kann vom Fahrzeughersteller erneut angefordert werden, dies ist allerdings mit Kosten verbunden.


Hier sehr schöne Scans der COC vom Prius IV (NEFZ-Prüfzyklus, 2016), vielen Dank an unser Mitglied @rst1 (Ralf).

COC, Seite 1 (zum Vergrößern das Bild anklicken)
COC, Seite 2 (zum Vergrößern das Bild anklicken)
COC, Seite 3 (zum Vergrößern das Bild anklicken)
COC, Rückseite (zum Vergrößern das Bild anklicken)

Hier sind die Scans der COC vom Prius IV (WLTP-Prüfzyklus, 2018), vielen Dank an unser Mitglied @steuermann (Mike).

COC, Seite 1 (zum Vergrößern das Bild anklicken)
COC, Seite 2 (zum Vergrößern das Bild anklicken)
COC, Seite 3 (zum Vergrößern das Bild anklicken)
COC, Rückseite (zum Vergrößern das Bild anklicken)

In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) wird nur eine einzige Rad-/ Reifenkombination eingetragen, und zwar die kleinsten erlaubten Reifen werden dort aufgeführt. Im COC hingegen werden alle vom Hersteller freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen aufgelistet. Im Zubehörhandel kann es allerdings auch Felgen-/ Reifenkombinationen geben, die nicht im COC aufgeführt sind; in diesem Fall muss ein Gutachten bzw. eine Betriebserlaubnis existieren, welche für den Fahrzeugtyp und die Felgen-/ Reifenkombination gültig ist. Dieses Gutachten muss dann (zumindest in Deutschland) im Fahrzeug ständig mitgeführt werden.

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