Lenkradschloss

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Ein Lenkradschloss im eigentlichen Sinne hat der Prius nicht. §38a der STVZO in Zusammenhang mit der EU-Richtlinie vor, dass jedes KFZ bis 3,5 t Gesamtgewicht eine Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung haben muss, die nicht zwingend ein Lenkradschloss sein muss.

Der Prius hat eine elektronische Blockierung der Kraftübertragung, die denselben Zweck erfüllt.

Der Smart hat – wie auch die meisten Cabrios – eine Blockierung des Gangschalthebels im Rückwärtsgang.

§38a der STVZO: Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge – müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein.


Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung nach EU-Richtlinie 95/56/EG umd 93/33/EWG:

ein System zur Sicherung gegen unbefugtes Anlassen des Motors oder die Nutzung einer anderen Hauptantriebsenergiequelle des Fahrzeugs in Verbindung mit mindestens einer Einrichtung zur

  • Blockierung der Lenkanlage,
  • Blockierung der Kraftübertragung oder
  • Blockierung des Gangschalthebels

...

Eine auf die Kraftübertragung wirkende Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung muß das Drehen der Antriebsräder des Fahrzeugs verhindern. In der Verriegelungsstellung muß die Sicherheitseinrichtung des Typs 4 bei dem höchsten Drehmoment des Antriebsmotors die Drehung des angetriebenen Rades verhindern.

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