Biokraftstoffquotengesetz

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Version vom 4. Januar 2007, 19:05 Uhr

Das Biokraftstoffquotengesetz regelt die Verwendung von biologischen Bestandteilen bei der Herstellung von Kraftstoffen.

Beginnend ab 2007 soll der verpflichtende Anteil von Biokraftstoffen in Form einer Quotenregelung kontinuierlich angehoben werden.

Die bis dahin geltende steuerliche Begünstigung für Biokraftstoff entfällt für der Biobestandteile zur Erfüllung der Quote. Im Ergebnis wird die Produktion der Kraftstoffe teurer und spiegelt sich im erhöhten Kraftstoffpreis seit 1.1.2007 wieder. Im Jahre 2007 müssen z.B. bei der Herstellung von Benzin für Ottomotoren zwei Volumenprozent Bio-Ethanol verwendet werden.

Neben der Zwangsbeimischung von Bio-Bestandteilen zur Erfüllung des Biokraftstoffquotengesetzes werden an Tankstellen auch zunehmend Kraftstoffe mit höherem biologischen Anteil angeboten.

Für den Prius käme ein teilweiser Ersatz des Superbenzins durch Bio-Ethanol in Frage.

Von Toyota gibt es keine Freigabe zur Verwendung von Ethanol und jegliche Eigenversuche können einen Verlust der Fahrezuggarantie zur Folge haben.

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