Fahrzeugschein
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Version vom 21. Mai 2005, 10:46 Uhr
Den Fahrzeugschein fertigt die zuständige Zulassungstelle aus und händigt sie dem Halter aus. Voraussetzung ist eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung. Fehlt noch die erforderliche Betriebserlaubnis, so wird sie durch Ausfertigung des Fahrzeugscheins erteilt; einer besonderen Ausfertigung der Betriebserlaubnis bedarf es nur, wenn umfangreiche Bedingungen gestellt werden, auf die im Fahrzeugschein alsdann hinzuweisen ist.
Der Fahrzeugschein beinhaltet Name, Vornamen und genaue Anschrift des Halters sowie Hersteller, Tag der ersten Zulassung, Art, Leergewicht, zulässiges Gesamtgewicht, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und amtliches Kennzeichen.
Der Fahrzeugschein ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
(redaktionell überarbeiteter Auszug aus der Straßenverkehrszulassungsordnung STVZO)