ABE
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Aktuelle Version vom 7. Juni 2020, 23:04 Uhr
ABE = Abkürzung von Allgemeine Betriebserlaubnis
Für reihenweise zu fertigende Fahrzeugtypen oder Fahrzeugteile kann die Betriebserlaubnis dem Hersteller nach einer auf seine Kosten vorgenommenen Prüfung allgemein erteilt werden, wenn er die »Gewähr für zuverlässige Ausübung der dadurch verliehenen Befugnisse bietet«. Das ist im Detail in § 20 STVZO festgelegt.
Werden an einem Fahrzeug nicht serienmäßig vorhandene Teile nachgerüstet oder Teile von Fremdherstellern benutzt so ist die ABE der Teile stets mitführpflichtig.
Für Prius-Fahrer trifft dies oft auf Felgen für die Winterreifen zu.