Gewährleistung
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Aktuelle Version vom 7. Februar 2006, 23:45 Uhr
Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel einzustehen, die eine gekaufte Sache schon von Anfang an hatte. Seit 1. 1. 2002 hat der Käufer dabei zwei Jahre Zeit, diesen Anspruch geltend zu machen.
Bei allen Mängeln, die innerhalb der ersten sechs Monate auftreten, gilt die Vermutung, dass sie bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Danach muss es der Kunde beweisen außer, für die jeweilige Marke gelten freiwillig erweiterte Gewährleistungs-Bestimmungen.
Die Nachweispflicht zu Lasten des Kunden nach 6 Monaten ist eine wichtige Einschränkung gegenüber einer von Hersteller gewährten Garantie.