COC
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In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) wird nur '''eine einzige''' Rad-/ Reifenkombination eingetragen, und zwar die kleinsten erlaubten Reifen werden dort aufgeführt. Im COC hingegen werden alle vom Hersteller freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen aufgelistet. Im Zubehörhandel kann es allerdings auch Felgen-/ Reifenkombinationen geben, die nicht im COC aufgeführt sind; in diesem Fall muss ein Gutachten bzw. eine Betriebserlaubnis existieren, welche für den Fahrzeugtyp und die Felgen-/ Reifenkombination gültig ist. Dieses Gutachten muss dann (zumindest in Deutschland) im Fahrzeug ständig mitgeführt werden. | In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) wird nur '''eine einzige''' Rad-/ Reifenkombination eingetragen, und zwar die kleinsten erlaubten Reifen werden dort aufgeführt. Im COC hingegen werden alle vom Hersteller freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen aufgelistet. Im Zubehörhandel kann es allerdings auch Felgen-/ Reifenkombinationen geben, die nicht im COC aufgeführt sind; in diesem Fall muss ein Gutachten bzw. eine Betriebserlaubnis existieren, welche für den Fahrzeugtyp und die Felgen-/ Reifenkombination gültig ist. Dieses Gutachten muss dann (zumindest in Deutschland) im Fahrzeug ständig mitgeführt werden. | ||
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+ | Recht einfach aufgebaut und selbsterklärend sind Tabellen 1 und 3, bei der Tabelle 2 ist es hingegen etwas komplizierter, da sie eine '''Übergangslösung''' darstellt. Bis zur einheitlchen Einführung des WLTP-Prüfzyklus gilt diese Übergangslösung, welche wie folgt aussieht: Das Fahrzeug wird zwar nach WLTP-Prüfzyklus geprüft (für alle PKWs EU-weit muss die Typzulassung seit dem 01.09.2017 nach dem WLTP-Prüfverfahren erfolgen), ausgewiesen werden aber sogenannte "korrelierte (zurückgerechnete) NEFZ-Werte". Mit Hilfe einer bestimmen Formel werden ermittelte WLTP-Werte in die NEFZ-Werte zurückgerechnet, da die einheitliche Umstellung auf WLTP-Werte erst zum 01.01.2019 von der EU-Kommision empfohlen wird. | ||
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+ | Diese korrelierte NEFZ-Werte sind '''minimal höher''' als die tatsächlichen NEFZ-Werte, da sie unter strengeren Bedingungen des WLTP-Prüfzyklus gewonnen wurden (diese minimale Unterschiede sieht man sehr deutlich, wenn man die Tabelle 1 und 2 miteinander vergleicht). | ||
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+ | An dieser Stelle soll erklärt werden, wozu diese Übergangslösung eingeführt wurde. Seit der Einführung des NEFZ in den 90er Jahren des vergangenen Jahrtausends hat die Europäische Regierung mit dieser Norm gearbeitet und sie für die Formulierung geltenden ökologischen Zielen verwendet, allen voran für das Ziel der kontinuierlichen Senkung des CO<sub>2</sub>- Ausstoßes. Da diese Ziele für die gesamten '''Fahrzeugflotten''' eines Herstellers gelten, muss eine zuverlässige Messung des CO<sub>2</sub>- Ausstoßes einer Fahrzeugflotte die ganze Zeit über gewährleistet sein. Allerdings liegt es auf der Hand, dass eine '''sofortige''' Umstellung einer bestimmten Fahrzeugflotte auf das neue Prüfverfahren unmöglich ist: Jedes Fahrzeugmodell muss einzeln geprüft werden, beim WLTP sogar mehrmals, sofern es für dieses Fahrzeug optionales Zubehör gibt, welches sein Gewicht und somit sein CO<sub>2</sub>- Ausstoß beeinträchtigen würde. Deswegen hat man sich auf dieser Übergangslösung geeinigt, um bis zur einheitlichen Einführung des WLTP-Prüfverfahrens handlungsfähig zu bleiben und eine Vergleichbarkeit und die zuverlässige Messbarkeit des CO<sub>2</sub>- Ausstoßes einzelner Modellen sowie Fahrzeugflotten sicherzustellen. | ||
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+ | Die tatsächlichen WLTP-Werte können der Tabelle 3 entnommen werden, je nach Fahrzeug können die Unterschiede zwischen den beiden Prüfverfahren (NEFZ und WLTP) sehr beachtliche Ausmaße haben. | ||
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Aktuelle Version vom 26. Oktober 2019, 11:31 Uhr
COC-Papier (engl. Certificate of Conformity), zu Deutsch: eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung.
Das COC beschreibt innerhalb der Europäischen Union (EU) die Übereinstimmung der Typengenehmigung des Fahrzeugs mit den EU Normen. Es wird in der Sprache des Landes ausgestellt, für welches das Fahrzeug ursprünglich vorgesehen war. Innerhalb der EU dürfen nur Fahrzeuge mit einer gültigen COC in Verkehr gebracht oder zugelassen werden.
In der Praxis erleichtert das COC die Zulassung eines Fahrzeugs aus dem EU Ausland wesentlich. Man sollte daher beim Erwerb des Fahrzeugs darauf achten, dass das COC und alle anderen notwendigen Dokumente zum Zulasssen des Fahrzeugs vorhanden sind. Unter Umständen verlangen Zoll oder Zulassungsstelle in Deutschland eine beglaubigte Übersetzung des COC.
Auch als Neuwagenkäufer eines Fahrzeugs für den Heimatmarkt sollte man darauf achten, dass man das COC mit dem neuen Fahrzeug ausgehändigt bekommt, da in vielen Fällen das Fahrzeug später exportiert wird und der zukünftige Käufer das COC dann für die Zulassung braucht.
Das COC muss nicht ständig im Fahrzeug mitgeführt werden. Es ist eine Urkunde, die vergleichbar zur Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) sorgsam aufgehoben werden sollte.
Ein fehlendes COC kann vom Fahrzeughersteller erneut angefordert werden, dies ist allerdings mit Kosten verbunden.
Hier sehr schöne Scans der COC vom Prius IV, Comfort/Executive mit 17"-Bereifung (NEFZ-Prüfzyklus, 2016), vielen Dank an unser Mitglied @rst1 (Ralf).
Hier sind die Scans der COC vom Prius IV (VFL), Comfort/Executive mit 17"-Bereifung (WLTP-Prüfzyklus, 2018), vielen Dank an unser Mitglied @steuermann (Mike).
Hier sind die Scans der COC vom Prius iV (FL) Comfort/Executive mit 17"-Bereifung (WLTP-Prüfzyklus 2019 ) - geringe Unterschiede in Abgas- und Verbrauchsdaten im Vergleich zum VFL
Hier sind die Scans der COC vom Prius IV (VFL), Basis mit 15"-Bereifung (WLTP-Prüfzyklus, 2018)
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) wird nur eine einzige Rad-/ Reifenkombination eingetragen, und zwar die kleinsten erlaubten Reifen werden dort aufgeführt. Im COC hingegen werden alle vom Hersteller freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen aufgelistet. Im Zubehörhandel kann es allerdings auch Felgen-/ Reifenkombinationen geben, die nicht im COC aufgeführt sind; in diesem Fall muss ein Gutachten bzw. eine Betriebserlaubnis existieren, welche für den Fahrzeugtyp und die Felgen-/ Reifenkombination gültig ist. Dieses Gutachten muss dann (zumindest in Deutschland) im Fahrzeug ständig mitgeführt werden.
Exkurs:
Emissionswerte des Prius IV: NEFZ, WLTP sowie die Übergangslösung.
Diese Seite eignet sich perfekt, um die Unterschiede zwischen den einzelnen Prüfverfahren sowie die Übergangslösung zu erläutern, da man hier alle dazu benötgten Tabellen sehen kann.
Um die Systematik der Umstellung zu verstehen, werden drei Tabellen benötigt:
- Tabelle mit NEFZ-Werten (altes Prüfverfahren), Unterpunkt 49 auf Seite 3 des ersten COC
- Tabelle mit korrelierten (zurückgerechneten) NEFZ-Werten (auf diese Tabelle wird gleich ausführlicher eingegangen), Unterpunkt 49 auf Seite 3 des zweiten COC
- Tabelle mit WLTP-Werten (neues Prüfverfahren), Unterpunkt 4 auf Seite 4 des zweiten COC.
Recht einfach aufgebaut und selbsterklärend sind Tabellen 1 und 3, bei der Tabelle 2 ist es hingegen etwas komplizierter, da sie eine Übergangslösung darstellt. Bis zur einheitlchen Einführung des WLTP-Prüfzyklus gilt diese Übergangslösung, welche wie folgt aussieht: Das Fahrzeug wird zwar nach WLTP-Prüfzyklus geprüft (für alle PKWs EU-weit muss die Typzulassung seit dem 01.09.2017 nach dem WLTP-Prüfverfahren erfolgen), ausgewiesen werden aber sogenannte "korrelierte (zurückgerechnete) NEFZ-Werte". Mit Hilfe einer bestimmen Formel werden ermittelte WLTP-Werte in die NEFZ-Werte zurückgerechnet, da die einheitliche Umstellung auf WLTP-Werte erst zum 01.01.2019 von der EU-Kommision empfohlen wird.
Diese korrelierte NEFZ-Werte sind minimal höher als die tatsächlichen NEFZ-Werte, da sie unter strengeren Bedingungen des WLTP-Prüfzyklus gewonnen wurden (diese minimale Unterschiede sieht man sehr deutlich, wenn man die Tabelle 1 und 2 miteinander vergleicht).
An dieser Stelle soll erklärt werden, wozu diese Übergangslösung eingeführt wurde. Seit der Einführung des NEFZ in den 90er Jahren des vergangenen Jahrtausends hat die Europäische Regierung mit dieser Norm gearbeitet und sie für die Formulierung geltenden ökologischen Zielen verwendet, allen voran für das Ziel der kontinuierlichen Senkung des CO2- Ausstoßes. Da diese Ziele für die gesamten Fahrzeugflotten eines Herstellers gelten, muss eine zuverlässige Messung des CO2- Ausstoßes einer Fahrzeugflotte die ganze Zeit über gewährleistet sein. Allerdings liegt es auf der Hand, dass eine sofortige Umstellung einer bestimmten Fahrzeugflotte auf das neue Prüfverfahren unmöglich ist: Jedes Fahrzeugmodell muss einzeln geprüft werden, beim WLTP sogar mehrmals, sofern es für dieses Fahrzeug optionales Zubehör gibt, welches sein Gewicht und somit sein CO2- Ausstoß beeinträchtigen würde. Deswegen hat man sich auf dieser Übergangslösung geeinigt, um bis zur einheitlichen Einführung des WLTP-Prüfverfahrens handlungsfähig zu bleiben und eine Vergleichbarkeit und die zuverlässige Messbarkeit des CO2- Ausstoßes einzelner Modellen sowie Fahrzeugflotten sicherzustellen.
Die tatsächlichen WLTP-Werte können der Tabelle 3 entnommen werden, je nach Fahrzeug können die Unterschiede zwischen den beiden Prüfverfahren (NEFZ und WLTP) sehr beachtliche Ausmaße haben.